Da zu erwarten ist, dass die Polizei erneut die aktuellen Verordnungen in denen eindeutig steht: „Ausgenommen sind Selbsthilfegruppen“ ignoriert und damit klar widerrechtlich einschreiten könnte – und alle Anwesenden mit Anzeigen droht, beachtet bitte folgende Aufforderung:
Wer für die verbleibenden Rechte: wie insbesondere dem Schutz privater Grundstücke und Haushalte eintreten will, sollte anwesend sein und ein Zeichen setzen!
Oft bekommen wir die Anfrage: Ist dieser Termin fix?
Ja – wir stehen jeden Freitag um 17:00 am Linzer Hauptplatz bis alle Grundrechte, welche am 16.3.2020 – 0:00 Uhr mit, gemäß dem Verfassungsgerichtshof unrechtmäßig, zum Großteil außer Kraft gesetzt wurden, wieder hergestellt sind.
Sollten einzelne Veranstaltungen abgesagt werden, dann wird es wahrscheinlich Leute geben, die sagen: Jetzt bin ich schon hier, dann nutze ich diese Gelegenheit auch gleich für einen Spaziergang durch die Stadt.
Dies erfolgt klarerweise im Rahmen aller geltenden Gesetze. Damit diese auch exakt eingehalten werden, hier ein kurzes Video:
Moment: Wir lesen hier gerade: „Die Berichterstattung muss wahrheitsgemäß sein und die Stellungnahmen aller Beteiligten berücksichtigen.“
Anscheinend haben Sie diesen Punkt übersehen, deswegen möchten wir Ihnen bei der Recherche helfen, und haben den Vereinsobmann Herrn Florian Ortner persönlich befragt.
FestLinz:
Herr Ortner: Halten Sie es nicht für verantwortungslos in Zeiten einer Pandemie eine Gartenparty zu veranstalten?
Hr. Ortner:
Wir sind ein Gartenverein, der biologisches Gemüse anbaut. Die meisten Mitglieder sind unter der Woche arbeitstätig, in einem normalen Beruf, und haben deshalb nur am Wochenende Zeit für die Gartenarbeit. Deswegen nutzen wir diese Zeit um uns selbst zu helfen.
FestLinz:
Aber da muss man ja nicht gleich eine Party veranstalten, das ist doch gemeingefährlich?
Hr. Ortner:
Wir treffen uns im Rahmen der Gartenarbeit. um uns selbst zu helfen. Dazu gehört neben der körperlichen Arbeit auch der Meinungsaustausch, insbesondere zu den Themen unter denen viele Menschen konkret in der heutigen Coronakrise leiden, versuchen wir auch Selbsthilfegruppen zu initiieren, zu unterstützen und zu realisieren.
FestLinz:
Was sind das für Themen?
Hr Ortner:
Viele Eltern berichten, z.B.: dass Ihre Kinder plötzlich Bettnässen. Und dies erst jetzt seit kurzem, und dies bis zu einem Alter von 16 Jahren. Besorgte Eltern fragen sich hier: Wo kann man Hilfe bekommen?
FestLinz:
Herr Ortner sie wollen doch nicht behaupten dass sie dazu Hilfe bieten können, dazu gibt es doch Spezialisten
Hr. Ortner:
Klar gibt es diese, doch sollten Sie dazu Ihre eigenen Beiträge ansehen, denn die Kinderpsychiatrie ist so überlastet, dass dort unwichtige Fälle wie Bettnässen gar nicht aufgenommen werden.
Besorgte Eltern Fragen sich: Wie kann ich meinem Kind helfen? Und diese Wochenende haben wir dazu eine Psychologin eingeladen, die im Rahmen unsere Selbsthilfegruppe die Eltern mit konkreten fachlichen Hilfen unterstützt.
FestLinz:
Herr Ortner aber Sie wissen schon das sie damit gegen aktuelle Gesetze verstoßen?
Hr. Ortner:
Gegen welche Gesetze verstoßen wir?
FestLinz:
Gegen die aktuellen Verordnungen
Hr. Ortner:
Ich weiß, die aktuellen Verordnungen sind kaum mehr nachvollziehbar, aber in diesem Fall muss man nur auf die offizielle Seite der Regierung klicken dort steht:
Veranstaltungen sind untersagt: ausgenommen Selbsthilfegruppen
Herr Ortner jetzt kommen Sie uns doch nicht so: Wir wissen doch das die Polizei nur im Rahmen der Gesetze handelt, und mit dem Zutritt auf Ihr Vereinsgelände ist doch eindeutig geklärt, dass Sie im Unrecht sind.
Hr. Ortner:
Lesen Sie sich die Verordnung genau durch – Dort steht: Veranstaltungen sind untersagt ausgenommen: außerschulische Jugenderziehung und -arbeit, Treffen, Selbsthilfegruppen,…
Dies bedeutet dass die dass die Polizei nicht gemäß der Gesetzeslage handelt!
Soweit ist die Gesetzeslage klar: Die Polizei darf ein privates Grundstück nur betreten, wenn sie einen richterlichen Durchsuchungsbefehl hat.
Jeder Beamte muss wissen, dass das Betreten eines nicht öffentlichen Grundstückes im Gesetz ganz klar als Straftat, und wie unsere Juristen sagen, mit einem Strafausmaß von bis zu 12 Monaten Haft festgelegt ist. Auch das Argument: „Gefahr im Verzug“ ist anhand der Video Aufzeichnung in keiner Weise zu belegen, ebenso sieht man dort, dass dieses Treffen keine Party war.
FestLinz:
Aber wenn er das nicht weiß?
Hr. Ortner:
Dann muss man klar informieren: Hier gilt der Rechtsgrundsatz: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Deswegen will ich in diesem Interview alle Beamten darüber aufklären: Bitte informieren Sie sich über die Rechtslage und Ihre persönliche Haftung.
In allen Berichten heißt es: Den Teilnehmern drohen hohe Strafen. Können Sie dies verantworten?
Hr. Ortner:
Die Frage ist: Kämpfe ich um meine Rechte oder bleibe ich zu Hause. Dies kann jeder selbst entscheiden.
Sie haben gesehen, das wir keinen Verstoß gegen das geltende Recht gemacht haben, denn Selbsthilfegruppen sind eindeutig erlaubt.
Der Verfassungsgerichtshof hat mittlerweile so gut wie alle Covid- Verordnungen aufgehoben -> siehe Link
Leider hat dies keine Auswirkung auf den Regierungskurs, den von dieser Seite heißt es nur: Maßnahmen verstärken.
FestLinz:
Im Bericht hat es doch geheißen, dass allen Teilnehmern hohe Strafen drohen. Wie gehen Sie damit um?
Hr. Ortner:
Das haben Sie oben gelesen: Wenn es keine Rechtsgrundlage für eine Strafe gibt, dann ist diese ungültig. Viele Leute haben eine Anzeige bekommen und bei allen, die Einspruch erhoben haben z.B: mit dem Hinweis: Diese Strafe ist verfassungswidrig, deren Verfahren wurde eingestellt. Klar kann man nicht wissen, wie sich das noch entwickelt, aber das macht keinen Unterschied: Jeder, der für seine Rechte eintritt, sollte auch bei der nächsten Selbsthilfegruppe dabei sein.
FestLinz:
Im Bericht wird erwähnt, dass Kinder auf einem Trampolin hüpfen. Ist das nicht verantwortungslos?
Hr. Ortner:
Nein – das ist normal
FestLinz:
Aber werden dadurch nicht andere gefährdet?
Hr. Ortner:
Anscheinend schon, denn wenn bei uns Kinder spielen, schickt man uns 19 Polizeiautos mit voller Mannschaft. Haben Sie schon mal bei einem Banküberfall so viele Einsatzkräfte gesehen?
FestLinz:
Alle Presseberichte berichten, dass die Veranstaltung aufgelöst wurde – Wie fand dies statt?
Hr. Ortner:
Sehen Sie sich das Video am Ende an:
FestLinz:
Aber dann wurde die Veranstaltung doch gar nicht aufgelöst
Hr. Ortner:
Offensichtlich gibt es dafür keine rechtliche Grundlage, sonst hätten sie es sicher getan.
Glücklicherweise handelt es sich nicht um eine Risikogruppe, denn sonst müssten die Alarmglocken nicht nur im Gesundheitsministerium, sondern bei der gesamten Bevölkerung sehr laut läuten: denn hier berichtet der ORF über eine nicht nur mit einem mathematischen Modell befürchtete, sondern eine bereits real eingetretene Triage in der Kinderpsychiatrie:
Oft bekommen wir die Anfrage: Ist dieser Termin fix?
Ja – wir stehen jeden Freitag um 17:00 am Linzer Hauptplatz bis alle Grundrechte, welche am 16.3.2020 – 0:00 Uhr mit, gemäß dem Verfassungsgerichtshof unrechtmäßig, zum Großteil außer Kraft gesetzt wurden, wieder hergestellt sind.
Sollten einzelne Veranstaltungen abgesagt werden, dann wird es wahrscheinlich Leute geben, die sagen: Jetzt bin ich schon hier, dann nutze ich diese Gelegenheit auch gleich für einen Spaziergang durch die Stadt.
Dies erfolgt klarerweise im Rahmen aller geltenden Gesetze. Damit diese auch exakt eingehalten werden, hier ein kurzes Video:
Gehen Sie als Vorbild voran und befolgen Sie Ihre eigenen Ratschläge: Gehen Sie ohne zu zögern in Selbstisolation!
Kaufen Sie sich eine FFP-500 Maske, die so viren- und schalldicht ist, dass niemand gefährdet ist, von Ihnen angesteckt zu werden.
Gehen Sie erst wieder aus dem Haus, wenn der Virus vollständig ausgerottet ist. Seien Sie konsequent, denn sonst gefährden Sie andere, und das wollen Sie doch nicht – oder?
Sie haben sicher einige gesundheitsbewusste Nachbarn, die Sie aus Überzeugung dabei unterstützen. Denn falls Sie in Versuchung kommen sollten, außer Haus gehen zu wollen oder eine andere Person aus einem fremden Haushalt einzuladen, dann ist es wichtig, dass verantwortungsvolle Mitmenschen Sie an Ihre Eigenverantwortung erinnern und ohne zu zögern, sofort die Polizei anrufen. Nur so ist gewährleistet, dass niemand gefährdet wird. Leider lernt der Mensch nicht von selbst, sondern nur durch immer höhere Strafen – zuerst steigern sich die Geldstrafen und wenn dies immer noch zu keiner Läuterung führt, dann muss halt eine Haftstrafe – natürlich auch in immer höherem Ausmaß – angewendet werden. Zum Schutze der Volksgesundheit ist dies auch eindeutig mehr als angemessen.
Falls Sie jetzt argumentieren wollen: Das ist ja wie in einer Diktatur, dann liegen Sie mit Ihrem Vergleich vollkommen falsch, denn es handelt sich um eine gesundheitsbewusste Demokratie: Denn Gesundheit ist das einzig wichtige Gut! Erst wenn diese gewährleistet ist, dann kann man andenken, sekundäre weitere Aspekte wie: die Ängste unserer Kinder, unser soziales Leben, gravierende Einschnitte in der Bildung, Existenzgefährdung von Unternehmern, uvm. zu thematisieren.
Dem kann kein gebildeter Mensch widersprechen! – oder?
Woche 49
Oft bekommen wir die Anfrage: Ist dieser Termin fix?
Ja – wir stehen jeden Freitag um 17:00 am Linzer Hauptplatz bis alle Grundrechte, welche am 16.3.2020 – 0:00 Uhr mit, gemäß dem Verfassungsgerichtshof unrechtmäßig, zum Großteil außer Kraft gesetzt wurden, wieder hergestellt sind.
Sollten einzelne Veranstaltungen abgesagt werden, dann wird es wahrscheinlich Leute geben, die sagen: Jetzt bin ich schon hier, dann nutze ich diese Gelegenheit auch gleich für einen Spaziergang durch die Stadt.
Dies erfolgt klarerweise im Rahmen aller geltenden Gesetze. Damit diese auch exakt eingehalten werden, hier ein kurzes Video: