Die Gesundheitsbehörde bestätigte, dass die Reagenzflüssigkeit eine giftige Substanz enthalte
Im Beipackzettel heißt es unter Prävention P280 zur Durchführung: Es seien „Handschuhe/Augenschutz/Schutzbrille“ zu tragen.
Das Bundesinstitut sagt aber auch: „Dabei ist zu beachten, dass der Test nach den Vorgaben des Herstellers nur von Personen ab 18 Jahren selbständig durchgeführt und ausgewertet werden darf.“
Dazu wird auch gleich erklärt, warum der Test trotzdem in Schulen eingesetzt wurde:
Die Schulbehörde erklärte auf Anfrage: „Laut Auskunft der Gesundheitsbehörde waren zum Zeitpunkt der Bestellung keine alternativen Selbsttests in ausreichender Menge verfügbar, sodass man auf Schnelltests zurückgegriffen und diese durch Austausch des Stäbchens zu Schnellselbsttests gemacht hat.“
Moment: Wir lesen hier gerade: „Die Berichterstattung muss wahrheitsgemäß sein und die Stellungnahmen aller Beteiligten berücksichtigen.“
Anscheinend haben Sie diesen Punkt übersehen, deswegen möchten wir Ihnen bei der Recherche helfen, und haben den Vereinsobmann Herrn Florian Ortner persönlich befragt.
FestLinz:
Herr Ortner: Halten Sie es nicht für verantwortungslos in Zeiten einer Pandemie eine Gartenparty zu veranstalten?
Hr. Ortner:
Wir sind ein Gartenverein, der biologisches Gemüse anbaut. Die meisten Mitglieder sind unter der Woche arbeitstätig, in einem normalen Beruf, und haben deshalb nur am Wochenende Zeit für die Gartenarbeit. Deswegen nutzen wir diese Zeit um uns selbst zu helfen.
FestLinz:
Aber da muss man ja nicht gleich eine Party veranstalten, das ist doch gemeingefährlich?
Hr. Ortner:
Wir treffen uns im Rahmen der Gartenarbeit. um uns selbst zu helfen. Dazu gehört neben der körperlichen Arbeit auch der Meinungsaustausch, insbesondere zu den Themen unter denen viele Menschen konkret in der heutigen Coronakrise leiden, versuchen wir auch Selbsthilfegruppen zu initiieren, zu unterstützen und zu realisieren.
FestLinz:
Was sind das für Themen?
Hr Ortner:
Viele Eltern berichten, z.B.: dass Ihre Kinder plötzlich Bettnässen. Und dies erst jetzt seit kurzem, und dies bis zu einem Alter von 16 Jahren. Besorgte Eltern fragen sich hier: Wo kann man Hilfe bekommen?
FestLinz:
Herr Ortner sie wollen doch nicht behaupten dass sie dazu Hilfe bieten können, dazu gibt es doch Spezialisten
Hr. Ortner:
Klar gibt es diese, doch sollten Sie dazu Ihre eigenen Beiträge ansehen, denn die Kinderpsychiatrie ist so überlastet, dass dort unwichtige Fälle wie Bettnässen gar nicht aufgenommen werden.
Besorgte Eltern Fragen sich: Wie kann ich meinem Kind helfen? Und diese Wochenende haben wir dazu eine Psychologin eingeladen, die im Rahmen unsere Selbsthilfegruppe die Eltern mit konkreten fachlichen Hilfen unterstützt.
FestLinz:
Herr Ortner aber Sie wissen schon das sie damit gegen aktuelle Gesetze verstoßen?
Hr. Ortner:
Gegen welche Gesetze verstoßen wir?
FestLinz:
Gegen die aktuellen Verordnungen
Hr. Ortner:
Ich weiß, die aktuellen Verordnungen sind kaum mehr nachvollziehbar, aber in diesem Fall muss man nur auf die offizielle Seite der Regierung klicken dort steht:
Veranstaltungen sind untersagt: ausgenommen Selbsthilfegruppen
Herr Ortner jetzt kommen Sie uns doch nicht so: Wir wissen doch das die Polizei nur im Rahmen der Gesetze handelt, und mit dem Zutritt auf Ihr Vereinsgelände ist doch eindeutig geklärt, dass Sie im Unrecht sind.
Hr. Ortner:
Lesen Sie sich die Verordnung genau durch – Dort steht: Veranstaltungen sind untersagt ausgenommen: außerschulische Jugenderziehung und -arbeit, Treffen, Selbsthilfegruppen,…
Dies bedeutet dass die dass die Polizei nicht gemäß der Gesetzeslage handelt!
Soweit ist die Gesetzeslage klar: Die Polizei darf ein privates Grundstück nur betreten, wenn sie einen richterlichen Durchsuchungsbefehl hat.
Jeder Beamte muss wissen, dass das Betreten eines nicht öffentlichen Grundstückes im Gesetz ganz klar als Straftat, und wie unsere Juristen sagen, mit einem Strafausmaß von bis zu 12 Monaten Haft festgelegt ist. Auch das Argument: „Gefahr im Verzug“ ist anhand der Video Aufzeichnung in keiner Weise zu belegen, ebenso sieht man dort, dass dieses Treffen keine Party war.
FestLinz:
Aber wenn er das nicht weiß?
Hr. Ortner:
Dann muss man klar informieren: Hier gilt der Rechtsgrundsatz: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Deswegen will ich in diesem Interview alle Beamten darüber aufklären: Bitte informieren Sie sich über die Rechtslage und Ihre persönliche Haftung.
In allen Berichten heißt es: Den Teilnehmern drohen hohe Strafen. Können Sie dies verantworten?
Hr. Ortner:
Die Frage ist: Kämpfe ich um meine Rechte oder bleibe ich zu Hause. Dies kann jeder selbst entscheiden.
Sie haben gesehen, das wir keinen Verstoß gegen das geltende Recht gemacht haben, denn Selbsthilfegruppen sind eindeutig erlaubt.
Der Verfassungsgerichtshof hat mittlerweile so gut wie alle Covid- Verordnungen aufgehoben -> siehe Link
Leider hat dies keine Auswirkung auf den Regierungskurs, den von dieser Seite heißt es nur: Maßnahmen verstärken.
FestLinz:
Im Bericht hat es doch geheißen, dass allen Teilnehmern hohe Strafen drohen. Wie gehen Sie damit um?
Hr. Ortner:
Das haben Sie oben gelesen: Wenn es keine Rechtsgrundlage für eine Strafe gibt, dann ist diese ungültig. Viele Leute haben eine Anzeige bekommen und bei allen, die Einspruch erhoben haben z.B: mit dem Hinweis: Diese Strafe ist verfassungswidrig, deren Verfahren wurde eingestellt. Klar kann man nicht wissen, wie sich das noch entwickelt, aber das macht keinen Unterschied: Jeder, der für seine Rechte eintritt, sollte auch bei der nächsten Selbsthilfegruppe dabei sein.
FestLinz:
Im Bericht wird erwähnt, dass Kinder auf einem Trampolin hüpfen. Ist das nicht verantwortungslos?
Hr. Ortner:
Nein – das ist normal
FestLinz:
Aber werden dadurch nicht andere gefährdet?
Hr. Ortner:
Anscheinend schon, denn wenn bei uns Kinder spielen, schickt man uns 19 Polizeiautos mit voller Mannschaft. Haben Sie schon mal bei einem Banküberfall so viele Einsatzkräfte gesehen?
FestLinz:
Alle Presseberichte berichten, dass die Veranstaltung aufgelöst wurde – Wie fand dies statt?
Hr. Ortner:
Sehen Sie sich das Video am Ende an:
FestLinz:
Aber dann wurde die Veranstaltung doch gar nicht aufgelöst
Hr. Ortner:
Offensichtlich gibt es dafür keine rechtliche Grundlage, sonst hätten sie es sicher getan.
Glücklicherweise handelt es sich nicht um eine Risikogruppe, denn sonst müssten die Alarmglocken nicht nur im Gesundheitsministerium, sondern bei der gesamten Bevölkerung sehr laut läuten: denn hier berichtet der ORF über eine nicht nur mit einem mathematischen Modell befürchtete, sondern eine bereits real eingetretene Triage in der Kinderpsychiatrie:
Dies Aussagen unseres Bundeskanzlers und unseres Innenminister kann jeder in der Presse nachlesen.
Der Grundtenor lautet:
Rechtsextreme, Esoteriker, usw. haben die Stadt terrorisiert, deswegen gibt es jetzt ein neues Wort für Demonstranten: Sie werden ab heute als Terroristen bezeichnet.
Diesmal war es noch schlimmer: Sie haben Menschen verletzt, insbesondere einen Sicherheitsmitarbeiter einer Versicherung.
2000 Teilnehmer, 1.000 Polizisten und 1.600 Anzeigen
Klingt das noch verhältnismäßig?
OK – dann sehen wir uns an wie es war:
Hier gibt es offensichtlich unterschiedliche Wahrnehmungen, denn wir sehen hier besorgte Bürger aller Schichten, Pressemitarbeiter aber nur Neonazis. Wir können uns dies nur mit der Theorie der Paralleluniversen erklären, oder habt Ihr einen bessere Erklärung?
Zwischen den Zeilen ist der Appell an die Bürger allerdings klar: Geht nicht zu einer Kundgebung für Eure Grundrechte.
Bleibt brav zu Hause und wartet bis alles ruiniert ist und Eure Kinder keinen Job mehr bekommen werden, denn sonst werde Ihr gestraft und außerdem in Verbindung zu Rechtsradikalen gerückt.
Spannend ist auch, dass im Bericht kaum ein Wort darüber steht worum es gegangen ist. Dies ist jedoch auch eine gewohnte Taktik, denn sonst müßte man ja über das Thema diskutieren:
Was dafür und was dagegen spricht – aber dass will man offensichtlich vermeiden.
Es ist anscheinend nicht wichtig über die Psyche und die Freiheit unserer Kinder auch nur zu diskutieren. Aber Besorgte Menschen können sich ja anhören, was gesagt wurde: