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Darf ich an Demonstrationen teilnehmen?

Auszug aus der Verordnung Nr.: 463 vom 1.11.2020:

COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – SchuMaV

Quelle: RIS.BKA.GV.AT

Ergänzung zu Rechtslage gemäß Juristen::

Dazu gehört verständlicherweise auch die An- und Abreise zur Veranstaltung.

Sollte eine Kontrolle erfolgen ist es ausreichend Ort und Zeit der Kundgebung bekannt zu geben.