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Das Verfassungsgericht hat geurteilt: Verordnungen sind zum Großteil gesetzeswidrig

In Kürze dazu der wichtigste Satz:

Der Verfassungsgerichtshof hat dazu erwogen, dass es der Verordnungsgeber gänzlich unterlassen hat, jene Umstände, die ihn bei der Verordnungserlassung bestimmt haben, so festzuhalten, dass entsprechend nachvollziehbar ist, warum der Verordnungsgeber die mit dieser Bestimmung getroffenen Maßnahmen für unbedingt erforderlich gehalten hat.

Originalzitat vom VGH siehe Link (Urteile vom 1.10.2020)

Der Gesetzgeber hat es GÄNZLICH, also nicht nur unvollständig, schlampig, leicht fahrlässig, o.ä. unterlassen die Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen zu begründen!

Dazu 2 Videos in denen Juristen dies erläutern:

Weitere Erklärungen von Anwälten für Aufklärung: Link

Dazu noch folgende Frage:

Wenn jemand vergisst ein Getränk im Gasthaus zu bezahlen, dann ist dies eine Straftat und dafür gibt es eine zuständige Behörde.

Wenn eine Verordnung, welche eine ganzes Land stilllegt gesetzeswidrig ist, welche Behörde ist dann zuständig?