Es gibt ein Arzneimittelgesetz: Darin steht, dass in einer Injektion keine Partikel enthalten sein dürfen, die so groß sind, dass sie die Blutbahnen verstopfen könnten – Sobald in einer Arznei (oder auch Charge) solche Partikel gefunden werden, muss diese laut Gesetz sofort vom Markt genommen werden, da diese Leben gefährdet. Fragen wir dazu Dozent Holger Reißen, jemanden der das RKI (Robert Koch Institut) beraten hat. Wer wissen will, ob die Gesetze aktuell eingehalten werden, sollte sich folgendes Interview ansehen.
