Sehen wir uns dazu das am 18.11.2020 beschlossene Gesetz an:
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache: 19/23944

Wie nennt man so ein Gesetz?
Die Antwort ist klar: Gesetz zum Schutz der Bevölkerung

Wichtig ist aber der Inhalt:
Darin steht sinngemäß: Die Regierung kann im Falle einer Bedrohungslage sofort alle sinnvollen Maßnahmen ergreifen.
Dies darf sie:
- Ohne die Bedrohungslage genauer zu definieren und
- Ohne weitere Zustimmung vom Parlament.
- Ohne Eingriffsmöglichkeit vom Verfassungsgericht
Jetzt kommt eine schwierige Frage:
Was bleibt dann noch über von einer Demokratie?