Im Urteil vom 22.7.2020 bestätigt der Verfassungsgerichtshof: viele Maßnahmen sind eindeutig verfassungswidrig!
Ein Frage bleibt dabei offen: Wäre es nicht im Sinne vom Verfassungsschutz, das der Gerichtshof sofort aktiv wird, wenn Verfassungsrechte wie am 16.3.2020 außer Kraft gesetzt werden?
